Schädigende Wirkungen von Mobilfunk sowie von
schnurlosen Haustelefonen – Eine Zusammenstellung von Fakten


I.  Mobilfunk

1.  Steigende Belastung mit gepulster Hochfrequenz

Sog. Mobilfunk-Basisstationen, umgangsprachlich Natelantennen genannt, sind Mobilfunksender. Die Senderstandorte finden Sie unter www.bakom.ch/themen/frequenzen/00652/00699/index.html?lang=de .

Wir sind einer permanenten Belastung gepulster Hochfrequenzstrahlung mit steigender Intensität – als Folge der Leistungserhöhung und des ständigen Ausbaus des Mobilfunknetzes ausgesetzt. Der Weiterausbau dieses Netzes ist geplant. U. a. will das BAKOM den kabellosen Breitbandbereich verwirklichen. Dies wird eine zusätzliche Strahlenbelastung auslösen. Schon die heutige Belastung ist aus gesundheitlichen Gründen nicht tolerierbar!

Die Langzeitstudie von Hausmannstätten und Vasoldsberg, verfasst von Herrn Dr. med. Gerd Oberfeld, im Auftrag des Landes Steiermark (A), mit über 1000 Personen, zeigte sehr ernüchternde Resultate und bestätigte bereits vorliegende wissenschaftliche Studien betreffend den signifikanten Zusammenhang von Mobilfunk und Krebs: Ein C-Netz-Sender (434,2 MHz) verursachte bei vergleichbarer Sendeleistung wie ein heutiger Mobilfunksender für die Anwohner das 121-fache Gehirntumorrisiko und das 23-fache Brustkrebsrisiko. Das allgemeine Krebsrisiko für alle Arten betrug das 8.5-facheDies bei Feldstärken ab 0.6 V/m. (Schweizer Grenzwert 3 V/m.)

Weitere Informationen dazu siehe unter www.gigaherz.ch/1272 , wo die gesamte Studie heruntergeladen werden kann.

Die Lanzeitstudie von Naila, erhoben von fünf Medizinern unter der Leitung von Dr. med. Eger, durchgeführt von 1994 bis 2004, zeigte auf, dass der Anteil von neu aufgetretenen Krebsfällen bei den Patientinnen und Patienten, die während der letzten zehn Jahre in einem Abstand bis zu 400 Meter um die seit 1993 betriebene Mobilfunkbasisstation wohnten, gegenüber weiter entfernt wohnhaften Patientinnen und Patienten signifikant dreimal höher war und die bis 400 Meter vom Sender entfernt wohnhaften Patientinnen und Patienten in durchschnittlich acht Jahre jüngerem Alter erkrankten.
(siehe Video unter www.youtube.com/watch?v=IpNT_gSUfDM)

Die Technik der gepulsten Hochfrequenz findet Verwendung bei Mobilfunk, Radar, TETRA (Terrestrial Enhanced Trunked Radio) für Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienste, Grenzschutz usw., bei schnurlosen Haustelefonen der DECT-Technik (Digital Enhanced Cordless Telecommunications), WLAN (Wireless Local Area Network), WiMax (Worldwide Interoperability for Microwave Access), Terahertz u.a.m.  Dabei wird ständig aufgerüstet und mehr Elektrosmog erzeugt. Während z. B.  WLAN eine Reichweite bis 100 m hat, will man mit WiMax bis 50 km strahlen. Einzig technische Aspekte werden verfolgt. Gesundheitliche Schäden werden nicht berücksichtigt.

Mit einer masslos übertriebenen durchschnittlichen Sendeleistung von 2000 Watt ERP kommt eine Mobilfunkantenne spielend auf Reichweiten von 30 bis 50 Kilometer. Die hohen Sendeleistungen werden lediglich dazu benötigt, um durch 7 Betondecken und 10 Backsteinwände hindurch bis ins 7. Untergeschoss eines Parkhauses durchzudringen.

Ein Handy funktioniert, gemäss schriftlicher Bestätigung von Orange, bis auf 0.00000387 V/m hinunter.

Die Anzahl neuer Antennen hat mit der Verbindungsqualität wenig bis nichts zu tun, sondern dient in 99 % aller Fälle einzig der Umsatzsteigerung der Betreibergesellschaften.

(Quelle: www.gigaherz.ch/media/download/Brochure_72dpi.pdf)

Besonders in besiedelten Gebieten, mit vielen relativ nahe zueinander entfernten Antennen, kommt es zu Strahlenkumulationen.

Sog. Mikroantennen werden dort eingesetzt, wo die gängigen Mobilfunksender eine Gasse, einen Platz oder das Innere eines Gebäudes schlecht ausleuchten. Mikroantennen benötigen keine Baubewilligung und lassen sich vorzüglich verstecken, z. B. in Leuchtreklamen, Storenkästen, Billettautomaten usw. Weil diese kleinen Antennen viel näher bei den Menschen installiert sind, ist die Strahlenbelastung bei den direkt Betroffenen nicht etwa schwächer als diejenige von den grossen Natelantennen. Mikroantennen sollten in der Senderstandort-Karte des BAKOM ersichtlich sein.
(Quelle: www.gigaherz.ch/media/download/Brochure_72dpi.pdf)

Auch grosse Mobilfunk-Sendeantennen werden getarnt, z. B. mittels künstlichen Kaminen, hinter Fassaden, als Baumattrappe,  in Kirchtürmen, als Klimaanlage verkleidet  u.a.m.

Eine Gesamtbelastung des Elektrosmogs wird nicht gemessen. Für die Schaffung gemeinsamer Immissionsgrenzwerte für hoch- und niederfrequente Strahlung bestehen offenbar zu viele Wissenslücken!


2.  Die geltenden Grenzwerte sind  untauglich

Die geltenden Grenzwerte schützen nicht vor Gesundheitsrisiken. Die Schweiz orientiert sich an den sog. ICNIRP-Grenzwerten. Die ICNIRP ist ein privater Verein aus München, dem viele Industrie-Techniker angehören. Dies erklärt die einseitige Parteinahme für die Industrie. Die ICNIRP-Grenzwerte berücksichtigen nur die thermische Erwärmung. Alle biologischen Schädigungen, die Funkwellen erwiesenermassen verursachen, werden völlig ignoriert.

Das Resümee von 16 Wissenschaftern aus 10 Ländern während des Internationalen Elektrosmog-Symposiums an der Universität Wien im Oktober 1998: "Biologische Effekte durch elektromagnetische Felder im nichtthermischen Bereich gelten als wissenschaftlich gesichert."

(Quelle: Buch 'Stress durch Strom und Strahlung' von Wolfgang Maes)

Sogar die WHO machte im Oktober 1999 klar: "Keine Normungsbehörde hat Grenzwerte mit dem Ziel erlassen, vor langfristigen gesundheitlichen Auswirkungen, wie einem möglichen Krebsrisiko, zu schützen."

"Es ist mehrfach bewiesen worden, dass die Herangehensweise der ICNIRP, die auf der thermischen Sicht basiert, bezüglich wissenschaftlicher Nachweise und Methodologie der Grenzwertsetzung zum Schutz der Gesundheit der Allgemeinbevölkerung falsch ist. Es gibt genügend epidemiologische Nachweise, um eine Ursache-Wirkungs-Beziehung zwischen chronischer Exposition gegenüber  elektromagnetischer Strahlung geringen Niveaus und vielen schädigenden Auswirkungen auf die Gesundheit festzustellen. Die Dosis-Wirkungs-Beziehungen deuten auf eine Schwelle für Krebs und Probleme bezüglich der Reproduktion (Fortpflanzung) nahe 20 nW/cm2 (0.274 V/m) hin." (Quelle: Artikel "Kritik der Einschätzungen der Auswirkungen auf die Gesundheit in den ICNIRP-Richtlinien für Hochfrequenz- und Mikrowellenstrahlung (100 kHz - 300 GHz)" von Dr. Neil Cherry, Lincoln Universität, Neuseeland, S.165, siehe unter www.buergerwelle.de/deutsch_start.html.)

Vor dem Europäischen Parlament betonte Dr. Cherry im Juni 2000: "Es ist wissenschaftlich unhaltbar, dass es keine nichtthermischen Wirkungen geben soll, und dass die geltenden Grenzwerte für die Öffentlichkeit angemessen wären."

Prof. Dr. S. Knasmüller, Krebsforscher und Tumorbiologe der Universität Wien: "Die aktuellen Grenzwerte sind liederlich und fahrlässig."

Prof. Dr.-Ing. Alexander H. Volger, Honorarprofessor der technischen Hochschule Aachen im April 2002: "Die Behauptungen einer Schutzwirkung durch die Behörden sind als wissenschaftliche Falschinformationen anzusehen. Dies entspricht allen Merkmalen des Betrugs und schliesst grob fahrlässige bis absichtliche Gefährdung und Körperverletzung ein."

Prof. Dr. Peter Semm, wissenschaftlicher Mitarbeiter der Universität Frankfurt und Forscher für die Telekom: "Ich würde mein Kind nicht in einen Kindergarten schicken, wenn im Umkreis von 250 Metern eine Mobilfunksendeanlage steht."

(Quelle: Buch 'Stress durch Strom und Strahlung' von Wolfgang Maes)

Der Münchner Arzt und Toxikologe Dr. Max Daunderer bringt es in seinem wissenschaftlich-medizinischen 'Handbuch der Umweltgifte' zum Thema Mobilfunk und DECT-Schnurlostelefone auf den Punkt: "Die Verantwortlichkeit wird aus reiner Profitgier ignoriert. Die Schutzbehauptung, eine Schädlichkeit sei nicht erwiesen, ist schlichtweg falsch und sogar absurd. Die Einzelwirkungen sind von renommierten Wissenschaftern erforscht, und sie sind reproduzierbar. Epidemiologische Studien sind ausreichend statistisch abgesichert. Die berichteten Schadenfälle sind absolut zahlreich. Die Aussagekraft der Dokumente ist erdrückend. Erstaunlich ist, dass die Befürworter der Mobilfunktechnik nur eine gleich lautende, wenig aussagefähige Standardargumentation vorzuweisen haben. Die Argumentation der Kritiker hingegen ist sachlich und fachlich versiert und schliesst eine Vielzahl von Begründungen und Beweisführungen ein. Diese führen im Gesamtbild zu einer glaubwürdigen Darstellung."

Professor Franz Adlkofer zeigte, dass der gelungene Nachweis von DNA-Strangbrüchen zusammen mit Mikrokernen an der gentoxischen Wirkung von UMTS-Signalen keinen Zweifel mehr zulässt:
"DNA-Strangbrüche treten bereits bei 1/40 des Grenzwertes auf. UMTS-Signale sind damit fast zehnmal wirksamer als GSM-Signale!
Damit konnte Professor Adlkofer auch für UMTS erneut das nachweisen, was die REFLEX-Studie, deren Projektleiter er ist, bereits für GSM bestätigte: die Mobilfunkstrahlung schädigt das genetische Material und erhöht damit das Krebsrisiko.

(Quelle: www.gigaherz.ch)

In der Schweiz geltende gesetzliche Mobilfunk-Grenzwerte: Der Anlagegrenzwert einer einzelnen Mobilfunk-Basisstation ist für das 900 MHz-Band auf 4 V/m, für das 1800 MHz-Band auf 6 V/m festgelegt. Der Anlagegrenzwert muss nur an Orten mit empfindlicher Nutzung eingehalten werden, worunter u. a. der Wohnbereich fällt. Der Immissionsgrenzwert, der überall eingehalten werden muss, wo sich Personen – auch nur kurzfristig – aufhalten können, liegt für GSM 900 bei 42 V/m, für GSM 1800 bei 58 V/m für UMTS bei 61 V/m, für WLL bei 61 V/m und für TETRA bei 28 V/m!

Das Handy am Ohr verursacht noch mehr Strahlenbelastung, wobei nicht nur der Handybenutzter, sondern auch seine Mitmenschen bis in 10 m Entfernung, bei einigen Geräten sogar bis in 30 m mitgeschädigt werden (u. a. Veränderung der Hirnströme): Getestete Handys erreichten in 30 cm Entfernung Werte von 16'930'000 bis 3'450'000 μW/m2 (79.89 bis 36.06 V/m)! Direkt am Ohr entstehen noch viel höhere Intensitäten.

(Quelle: Buch 'Stress durch Strom und Strahlung' von Wolfgang Maes)

Deshalb das Handy nur, wenn überhaupt,  für Notfälle benutzen. Zudem nicht in geschlossenen Räumen (Gebäude, Auto, Zug) telefonieren, da dort die Sendeleistung hochgefahren wird. Handy bei Nichtgebrauch ausschalten und nicht im Standby-Modus belassen: Ein Handy im Stand-by Betrieb antwortet alle paar Minuten dem Sender, dass es noch in seinem Empfangsbereich liegt. Dies findet allerdings viel öfters in fahrenden Autos, Bussen, Eisenbahnen statt, weil der Sender (Mobilfunk-Basistation) während der Fahrt häufig gewechselt wird. Zudem erzeugt ein Handy im Stand-by Betrieb laufend periodisch gepulste niederfrequente Magnetfelder oberhalb einer Frequenz von 2 kHz, deren kurzzeitige Spitzenflussdichte biologisch relevante Werte annehmen können. Die Pulsfrequenz dieser Magnetfelder liegt, je nach Modell, in der Regel im Bereich von 0.5 bis 2 Hz. Warum? Damit die Akkus möglichst lange halten, wird der Mikroprozessor, je nach Hersteller, mehrmals pro Sekunde ein- und wieder ausgeschaltet. Es fliesst kurzzeitig relativ starker Strom, der entsprechende Magnetfelder erzeugt. Weil die Handys nah am Körper getragen werden, gibt es eine biologische sehr hohe Dauerbelastung. Dr. Roger Coghill (Wales) stellte 1998 fest, dass sich die Lymphozytenaktivität nach 3 Stunden um 32 %, nach 27 Stunden um 52 % in der Nähe von GSM-Handys im Stand-by Betrieb reduziert. Schon im Stand-by Betrieb hat ein Handy nicht nur Auswirkungen auf diejenige Person, die es trägt, sondern auch auf ihr Umfeld.

Es gilt zu beachten, dass im Gegensatz zu einem Handy, dass nur bei Gebrauch dauernd strahlt, eine Mobilfunk-Basisstation permanent sendet, auch dann, wenn keine Telefonate übertragen werden.

Schädigende Wirkungen von Mobilfunk wurden bereits bei 0.2 V/m nachgewiesen. Vorsorgewerte dürfen nicht bei so hohen Werten festgelegt werden, wo die ersten Schäden auftreten, sondern mindestens auf einem 10-mal tiefer liegenden Level. Herr Dr. med. Oberfeld von der Landessanitätsdirektion Salzburg sprach sich daher für  Vorsorgewerte von 0.02 V/m für Innenräume und 0.06 V/m für Aussenräume aus.

 


Fazit:

Bereits der Anlagegrenzwert einer einzigen Mobilfunk-Basisstation (Natelantenne) liegt in der Schweiz mit 6 V/m 30fach über dem Wert von 0.2 V/m, bei dem schädigende Wirkungen nachgewiesen werden konnten. Die Immissionsgrenzwerte des Mobilfunks überschreiten den nachweislich gesundheitlich schädigenden Wert von 0.2 V/m sogar 210 bis 305fach. Nimmt man den Vorsorge-Referenzwert von 0.02 V/m, sind die schweizerischen Immissionsgrenzwerte für Mobilfunk  2100 bis 3050fach zu hoch.


Dr.-Ing. Georg Bahnmeier von der Bundeswehruniversität Neubiberg: "Der Mensch reagiert auf kleinste Hochfrequenzreize ab einer Leistung von 0.1 μW/m2 (0.01 V/m). Hier ist schon die veränderte Kalziumabgabe menschlicher Hirnzellen feststellbar." "In der Gentechnik werden Mikrowellen sehr geringer Intensität eingesetzt, um Zellen zu verändern."

Dr. Lebrecht von Klitzing, Medizinische Universität Lübeck, Prof. Dr. Günter Käs, Bundeswehruniversität Neubiberg und Baubiologe Wolfgang Maes, Nuess, empfehlen einen realistischen Vorsorgewert von 10 μW/m2 (entspricht 0.06 V/m). Für Sensible, Kinder und Kranke sowie für Schlaf- und Regenerationsbereich sollten noch niedrigere Werte angestrebt werden. Im Schlafbereich sollten gemäss Baubiologe Maes 1 μW/m2 (entspricht 0.02 V/m) nicht überschritten werden. Die Baubiologischen Richtwerte sind Vorsorgewerte. Sie beziehen sich auf Schlafbereiche, das damit verbundene Langzeitrisiko und die empfindliche Regenerationszeit des Menschen. Sie sind die Folge tausendfacher, jahrelanger Erfahrung und orientieren sich am Erreichbaren.

(Quelle: Buch 'Stress durch Strom und Strahlung' von Wolfgang Maes)


3.  Mobilfunk schadet vielfältig

Zahlreiche wissenschaftliche Studien weltweit sowie Erfahrungen belegen, dass gepulste Hochfrequenzstrahlung, wie sie der Mobilfunk verwendet, gesundheitlich schädlich ist. Die Beweislage ist erdrückend: Mobilfunk stört die Zellkommunikation, die Hormonabläufe, die Hirnströme, den Stoffwechsel, das Immun- und Nervensystem, bewirkt Zelltod, gentoxische Effekte, Chromosomen- und DNA-Brüche, Unfruchtbarkeit, Beschleunigung des Zell- und Tumorwachstums, Leukämie, Hirntumore und andere Krebsarten, Öffnung der Blut-Hirn-Schranke, Herz- und Kreislaufbeschwerden, Migräne und andere Schmerzen, Suizidtendenz, Depressivität, Agressivität, Nervosität, Hyperaktivität, chronische Müdigkeit, Allergien, Schlafstörungen, Tinitus, Demenz, Alzheimer, Autismus u.a.m.

(Quelle: Buch 'Stress durch Strom und Strahlung' von Wolfgang Maes)

Gegen die vorhandene Fülle von Beweisen, Fakten und Erfahrungen haben Netzbetreiber ebenso wie Hersteller von Mobilfunkgeräten ausser pauschalen, unfundierten und erwiesenermassen falschen Unbedenklichkeitserklärungen, ohne jegliche wissenschaftliche Grundlage, nichts vorzuweisen.

Bei 0.04 V/m treten Schlafstörungen auf (Dr. Neil Cherry, Neuseeland); bei 0.2 V/m wird die Reaktionsfähigkeit reduziert. Zudem gibt es Hormonstörungen, DNA-Brüche, d. h. höhere Raten an Miss- und Fehlgeburten (Dr. Neil Cherry); bei 0.48 V/m nimmt die Krebshäufigkeit zu (Dr. Neil Cherry); bei 0.61 V/m wird die Blut-Hirn-Schranke durchlässig für das Eindringen von Giften und Eiweissverbindungen (Prof. Leif Salford, Lund Universität, Schweden); bei 0.87 V/m geben die Nervenzellen falsche Signale ab (Prof. Peter Semm, Deutschland); bei einer Entfernung bis zu 800 m zum nächsten Mobilfunksender treten irritierende Ohrgeräusche, verbunden mit Kopfdruck und Kopfschmerzen auf (Prof. Dr. Mosgöller, Österreich).
(Quelle: www.gigaherz.ch/media/download/Flugblatt_Mobilfunk_und_DECT_Telefone.pdf )

 

Besonders störend ist u. a., dass bereits kleine Dosen der gepulsten Hochfrequenz die Blut-Hirnschranke öffnen und somit Giften und körperfremden Stoffen ermöglichen, ins Gehirn einzudringen und es zu schädigen.

Da es sich beim Mobilfunk um eine permanente Belastung handelt, kann sich der Körper nicht erholen. Chronische Krankheiten sind vorprogrammiert.
(Quelle: www.e-smog.ch/beitraegedritter/diverses/2002/mai/standortbestimmung.pdf
)

Dr. Neil Cherry, Lincoln Universität Neuseeland, wies in den Jahren 1998 bis 2001 in zahlreichen Stellungnahmen, teilweise im Auftrag der Regierung, teilweise vor dem Europa-Parlament, immer wieder darauf hin: "Es gibt eine Fülle von Laborbelegen auf Zellebene und an Tieren zu Wirkungen bei niedrigen Expositionsniveaus. Ergänzt werden sie durch eine Menge epidemiologischer Forschung am Menschen, die Gesundheitsschäden zeigen. Dutzende von Arbeiten erhärten und bestätigen die Beziehung zwischen Mikrowellen und einer Palette verschiedener Krebstypen ... Die Beweislage ist überwältigend, dass elektromagnetische Strahlen gentoxisch sind, dass sie zelluläre Ionen, Neurotransmitter und Neurohormone verändern, mit den Hirn- und Herzsignalen interferieren und Krebs erzeugen. Da Hirn und Zellen interne elektromagnetische Signale für ihre eigene Regulation und Steuerung nutzen, einschliesslich derer, die im EEG und EKG dargestellt werden, sind sie gerade für technische Signale von aussen sehr sensibel, die als Störsignale wirken."

Dr. George Carlo, Medizin-Physiker, Umweltmediziner und Epidemiologe: "Bei unseren Forschungen haben wir menschliches Blut in Reagenzgläsern mit Mikrowellen bestrahlt, die ähnlich der Handystrahlung sind. Es zeigte sich, dass sich unter dem Strahlungseinfluss die Zellkerne spalten. Es gibt handfeste Beweise für Schäden durch Mobilfunk. Über 60 % der von Handys abgegebenen Mikrowellenstrahlung werden vom Kopf absorbiert, sprich aufgenommen. Es geht nicht nur um Krebs, Hirntumore und Blutveränderungen, sondern auch um genetische Störungen und andere Probleme." Der Auftraggeber der Studie war die amerikanische Mobilfunkindustrie, ein 27-Millionen-Dollar-Forschungsprojekt (1993). Die US-Industrie beschwichtigte entgegen den wissenschaftlichen Resultaten mit der Aussage "Es gibt keinen Beweis". Dr. Carlo: "Das ist gelogen."

"Es gibt ein definitives Risiko, dass die Strahlung, die von einer Handyantenne ausgeht, Krebs und eine ganze Palette anderer Gesundheitsprobleme verursachen kann. Das ist ein Risiko, das Hunderte von Millionen Menschen auf der ganzen Welt angeht."

Der schwedische Mediziner Dr. Lennart Hardell untersuchte 233 handytelefonierende  Hirntumorpatienten aus der Region Stockholm und Uppsala und veröffentlichte 1999: "Menschen, die ihre Handys an der linken Kopfseite benutzten, zeigten vorwiegend Tumore in der linken Kopfhälfte, und bei Menschen, die rechts telefonierten, waren die Tumore überwiegend in der rechten Kopfhälfte."

Erneut führte Dr. Lennard Hardell, diesmal zusammen mit Dr. Kjell Hansson eine Studie durch: "Das Risiko für einen Hirntumor als Folge häufiger Handygespräche ist statistisch signifikant erhöht, es nimmt mit der Nutzungsdauer zu. Das Risiko wurde vor allem für Tumore im Schläfenbereich jener Kopfseite festgestellt, an der die Handys vorwiegend eingesetzt werden." Die Studie, welche die vorangehende bestätigte, wurde mit 1617 Hirntumorpatienten im Alter von 20 bis 80 Jahren im Zeitraum von 1997 bis 2000 durchgeführt. Wer mehr als fünf Jahre regelmässig mobil telefonierte, hatte ein um 26 % gesteigertes Risiko für Hirntumore, und wer über zehn Jahre sein Mobiles häufiger nutzte sogar ein um 77 % höheres.

Prof. Dr. W. Ross Adey: "Es gibt ernst zu nehmende Konsequenzen durch zu ausgedehntes Mobilfunktelefonieren. Im Laufe der Jahre können biologische Reaktionen und gesundheitliche Probleme entstehen, einschliesslich Hirntumore und Leukämie. Ich kann keine Entwarnung geben, nein wirklich nicht."

Dr. H. P. Neitzke, Ecolog-Institut Hannover: "Es gibt eine Reihe sehr ernst zu nehmender Befunde, dass Mobilfunkfelder krebsfördernde Wirkung haben, dass sich Krebs im Einfluss der Felder schneller entwickelt und fataler verläuft. Hinzu kommen Hinweise auf eine genotoxische Wirkung wie DNS-Brüche und Chromosomenschäden, so dass auch die direkt krebsauslösende Wirkung nicht mehr ausgeschlossen werden kann. Auf ein kanzerogenes Potenzial weisen auch die Störungen vieler Zellfunktionen hin, was besonders bedenklich stimmt. Beeinträchtigungen des Immunsystems sind vielfach nachgewiesen. Es wurde festgestellt, dass vermehrt Stresshormone ausgeschüttet werden mit allen Konsequenzen, die das haben kann. Die Auswirkungen, die das alles auf den Organismus hat, können wir noch gar nicht abschätzen."

Prof. Dr. Hans-Albert Kolb, Leiter des Instituts für Biophysik der Universität Hannover und eines aus 14 Arbeitsgruppen aus sechs Ländern zusammengesetzten EU-Projektes: "Wir wissen sehr sicher, dass es zu Schäden an der DNA kommt und Stressproteine produziert werden." Sind Zellen bereits geschädigt, dann werden diese Schäden durch den Einfluss der Strahlung nicht linear erhöht, sondern steigen um ein Vielfaches.

Prof. J.B. Burch von der State University in Fort Collins, Colorado, im November 2002: "Längerer Gebrauch von Mobiltelefonen kann zu einer Verringerung der Produktion von Melatonin führen. Eine erhöhte Belastung durch elektrische Felder des Stroms kann diesen Effekt noch verstärken." Das Hormon Melatonin schützt vor Krebs und regelt den Wach-Schlaf-Rhythmus.

Prof. I. Belyaev und eine Forschergruppe des Instituts für genetische und zelluläre Toxikologie der Universität Stockholm beobachteten eine Zerstörung der DNA wie nach einer Exposition mit radioaktiver Gammastrahlung. Zudem, so der Bericht vom Juni 2002, führten die Mobilfunkwellen zur Verklumpung und Zerstörung des Erbmaterials in den weissen Blutkörperchen und zum vorzeitigen Zelltod. Erst Stunden nach Abschalten der Feldquelle verschwanden die Phänomene wieder. Es wurden niedrigste Frequenzen eingesetzt, wie sie beim Handy z. B. in der Stromsparfunktion auftreten.

Prof. Lennart Hardell, Onkologiechef des Universitätshospitals von Orebro, Schweden: "Mobilfunkstrahlen von Handys haben einen tumorfördernden Effekt."

Dr. Lebrecht von Klitzing, Medizinphysiker der Medizinischen Universität zu Lübeck hat herausgefunden, das gepulste Mikrowellen, wie sie der Mobilfunk verwendet, Veränderungen der Hirnströme verursachen. Hirnstrommessungen zeigten im Einfluss der Funksignale ungewöhnliche Spitzen, die es in dieser Form bisher nicht gab. "Gepulste Hochfrequenzfelder mit geringen Leistungen wirken auf das menschliche EEG." Die EEG-Effekte wurden im Labor mit einer Strahlungsstärke von 1000 μW/m2 (0.61 V/m) ausgelöst. Diese Grössenordnung ist in einer Entfernung von 50 bis 200 Meter zu Mobilfunk-Basisstationen zu erwarten. Die Werte an der Antenne eines Handys, in direkter Kopfnähe gemessen, sind noch erheblich höher. Das Gehirn reagiert auf den Reiz bereits nach einigen Minuten. "Die Peaks im EEG bleiben viele Stunden bis einige Tage bis zu einer Woche lang nachweisbar, auch wenn der elektromagnetische Reiz nicht mehr vorhanden ist."

Prof. Arne Brun, Dr. Bertil Perssion und Prof. Leif Salford bestätigen Studien aus Schweden und den USA, dass Mikrowellen Gehirne schädigen, die Blut-Hirn-Schranke öffnen und sie aufnahmefähig für Gifte machen. Rattenhirne waren nach der Bestrahlung mit Handywellen übersät mit dunklen Flecken und deutlich geschädigt. "Es tritt Flüssigkeit aus den Blutgefässen aus, verursacht durch die Felder. Proteine durchdringen die Blut-Hirn-Schranke, nachdem sie von der Strahlung geöffnet wurde. Proteine gehören aber ins Blut, niemals ins Gehirn." "Proteine, die über das Blut ins Hirn gelangen, können Immundefekte wie multiple Sklerose verursachen. Zerstörte Nervenzellen können zu Schwachsinn, vorzeitigem Altern und zur Parkinson-Krankheit führen." Man sieht den Zusammenhang mit der Alzheimer-Krankheit. Die Forscher erwarten, dass auch Medikamente und Gifte nach Öffnung der Blut-Hirnschranke in das Gehirn eindringen, mit uneinschätzbaren Folgen. Die Schwedischen Forscher fanden die oben beschriebenen Hirneffekte bereits bei äusserst niedrigen Mikrowellenintensitäten von 0.0001 bis 0.001 Watt! Der Grenzwert der WHO liegt bei 2 Watt pro kg Körpermasse und bezieht sich lediglich auf die Gefahr einer Erwärmung. Es ist nach Aussage der Wissenschafter nicht entscheidend, wie lange man mit einem Handy telefoniert, weil die Blut-Hirn-Schranke durch die Mikrowellen sofort durchlässiger wird." "Die Proteine verbleiben in den Hirnen mehrere Tage, also lange über die Expositionszeit hinaus."

Hans-U. Jakob, Elektrosmogexperte und Kopf der Schweizer Bürgerinitiative 'Gigaherz': "Da Mobilfunker die gleichen Träger- und Pulsfrequenzen benutzen wie die Gentechniker zum Öffnen und Manipulieren pflanzlicher, tierischer und menschlicher Zellen, ist zu befürchten, dass durch den Mobilfunk eine flächendeckende Erbgutveränderung stattfinden wird."

Dr. Andras Varga, Leiter des Hygiene-Institutes der Universität Heidelberg hat Hühnereier während ihrer Entwicklung mit Hochfrequenz bestrahlt. Ausnahmslos jeder Embryo war getötet worden oder war verkrüppelt. Kein einziger ist lebendig oder gesund geschlüpft. Und das bei einer Strahlungsintensität, die 40 % unter den deutschen Grenzwerten liegt. Die unbestrahlte Kontrollgruppe schlüpfte ausnahmslos und war gesund. Varga mahnt: "Die Grenzwerte sind viel zu hoch. Meine Forschungen deuten darauf hin, dass auch menschliche Embryos gefährdet sind." Wir müssen an schwangere Frauen denken, die acht Stunden an strahlenden Geräten sitzen, wie Radaranlagen, Bildschirmen oder Funktelefonen."

2003 präsentierte das internationale EU-Forschungsprojekt namens 'Reflex' unter Prof. Dr. Franz Adlkofer die Ergebnisse der dreijährigen Grundlagenforschung: Auch UMTS verursacht Zellschäden, Chromosomenbrüche, Schäden am menschlichen Erbgut, DNA-Doppelstrangbrüche. Dies bei Funkintensitäten unterhalb der Grenzwerte. Veränderungen am Erbgut führen in der Regel zu Krebs. Zudem wurde nachgewiesen, dass Zellen, die bereits vorgeschädigt sind, durch den Mobilfunk um ein Vielfaches verstärkt weiter geschädigt werden.

(Quelle: Buch 'Stress durch Strom und Strahlung' von Wolfgang Maes)


4.  Mobilfunksender vermindern Liegenschaftswerte

Liegenschaften in der Umgebung eines Mobilfunksenders erfahren bedeutende Wertminderungen. Man versetze sich in die Rolle eines sensibilisierten Kaufinteressenten einer solchen Liegenschaft: Der potentielle Käufer zeigt entweder kein Interesse oder ist nur bereit, den Kaufpreis abzüglich die Sanierungskosten für eine vollständige Gebäudeabschirmung gegen Mobilfunk zu zahlen. Da eine effektive Abschirmung die ganze Gebäudehülle inkl. Fenster, Türen und eintretende Leitungen umfasst und nicht unproblematisch ist,  sind die Abschirmungskosten und damit die Reduktion des Liegenschafts-Marktwertes hoch.

Gemäss der TV-Sendung Kassensturz vom 20.05.2003 gaben Liegenschaftsschätzer von Banken und Versicherungen Liegenschafts-Wertminderungen von 10 bis 40 % und in Einzelfällen sogar die Unverkäuflichkeit der Liegenschaft bekannt, falls in der Nachbarschaft Mobilfunkantennen stehen. Diese Wertminderungen diktiert der Liegenschaftsmarkt. Sie richten sich nicht danach, ob Anlage- oder Immissionsgrenzwerte eingehalten werden.

Nichtionisierende Strahlung wird gemäss USG dem Rauch, Lärm oder lästigen Dünsten gleichgesetzt. Nach Art. 684 und 679 ZGB ist der Grundeigentümer dafür verantwortlich. Demzufolge dürften neben den Betreibern auch die Grundeigentümer haften.
(Quelle: www.gigaherz.ch)

 

II.  Schnurlose Haustelefone

Auch schnurlose Haustelefone schaden der Gesundheit. Der am weitesten verbreitete DECT-Standard strahlt permanent gepulste Hochfrequenz mit 100 Energieblitzen in der Sekunde, auch wenn nicht telefoniert wird! Diese Strahlung durchdringt mehrere Wände mit einer Reichweite in Gebäuden bis 50 m, im Freien bis 300 m und belastet damit auch die Nachbarn. Solche schnurlosen Haustelefone haben die gleich schädigenden Wirkungen, wie wenn ein Mobilfunksender in einer Entfernung von ca. 100 m stehen würde.

(Quellen: www.buergerwelle.de/d/doc/dect/dect-daunderer.htm
www.bfs.de/bfs/druck/infoblatt/Schnurlos_DECT.html )


Die
drei Standards von schnurlosen Haustelefonen:

-  Der DECT-Standard ist am weitesten verbreitet und absolut nicht zu empfehlen. Die Basisstation sendet ständig, auch wenn nicht telefoniert wird! Gesendet werden digitale und periodisch gepulste Informationen (100 Hz) mit einer Sendeleistung von 250 mW und einer Frequenz von 1880 bis 1900 MHz. Der Betrieb von bis zu 8 Handteilen an einer Basisstation wird mit dieser Technik möglich. In den meisten Fällen ist aber lediglich ein Handteil angeschlossen, so dass keine gepulste Strahlung nötig wäre. Die Strahlung durchdringt mehrer Wände. DECT-Telefone haben eine Reichweite bis 50 m in Gebäuden und bis 300 m im Freien.

   DECT-Telefone sollen unbedingt entsorgt werden, damit Sie und Ihre Nachbarn von der ausgehenden permanenten schädlichen gepulsten Hochfrequenz verschont bleiben.

   Es gibt seit einiger Zeit DECT-Modelle, deren Basisstationen die Sendeleistung sehr stark reduzieren, falls das Mobilteil in der Basisstation liegt. Voraussetzung ist allerdings, dass nur ein einziges Mobilteil von der Basisstation betrieben wird. Andernfalls funktioniert diese Sendeleistungs-Reduktion nicht.

   Nun gibt es das weltweit erste erweiterbare DECT-Telefon, das einzig beim Telefonieren strahlt:

    Orchid LR 4610 Eco Low Radiation (ohne Telefonbeantworter)
    Orchid LR 4620T Eco Low Radiation (mit Telefonbeantworter)

weitere Informationen siehe unter www.sanatronic.ch  .

   Weil während des Telefonierens die DECT-Technik mit gepulster Hochfrequenz (100 Hz) arbeitet, ist aber grundsätzlich von schnurlosen DECT-Telefonen abzuraten.

   Auch hinter folgenden Abkürzungen können sich DECT-Systeme verbergen:

-  GAP: Bedeutet, dass DECT-Systemkomponenten – also Mobilteile und Basisstationen unterschiedlicher Hersteller miteinander kombiniert werden können.

-  DMAP: Ist ein europäischer Standard für DECT-Systeme, damit diese zusätzlich zur Sprachübertragung auch für Datenkommunikation und Multimediadienste (Musik, Video) geeignet sind.

Es gibt auch schnurgebundene Telefone, bei denen der Hörer mit einem Kabel an das Gerät angeschlossen ist sowieTelefon- / Faxkombinationen und ISDN-Telekommunikations-Anlagen mit eingebauter DECT-Basisstation! Sobald ein solches Gerät in Betrieb ist, beginnt die eingebaute Basisstation zu senden, auch wenn sie über keinen Mobilteil verfügen. Selbst die Abmeldung des Mobilteils an der Basisstation führt nicht zur Abschaltung der gepulsten Dauerstrahlung.

Manche Anbieter von Schnurlostelefonen beziehen die Bezeichnung 'analog' nicht auf die Funkübertragung, sondern auf den Anschluss der Basisstation an das Telefonnetz. Verlangen Sie also allfällig sicherheitshalber ausdrücklich ein Telefon nach dem Standard CT1+ (siehe unten) und kein DECT-Gerät!

-  Beim CT2 - Standard werden Informationen periodisch gepulst (500Hz) und mit einer Sendeleistung von 10 mW übertragen. Frequenz: 864 bis 868 MHz. Mindestens sendet dieser Standard nur während Telefonaten. Diese Apparate werden heute nicht mehr angeboten.

-  Der Standard CT1+ sendet einzig während den Telefonaten und dies analog, nicht gepulst. Sendeleistung: 10 mW. Frequenz: Unterband bzw. uplink – vom Handteil zur Feststation – 885 bis 887 MHz, Oberhand bzw. downlink – von der Feststation zum Handteil – 930 bis 932 MHz. Dieser Standard ist tolerierbar, sofern nur kurz telefoniert wird.

   Schurlose CT1+ -Telefone können weiterhin auf dem Markt gebracht und benutzt werden, obwohl die benutzten Frequenzbänder für die Mobiltelefonie bestimmt sind. Seit dem 1. Januar 2006 haben Benutzer von CT1+ -Telefonen kein Anrecht auf Störfreiheit mehr. Konkret bedeutet dies: Wer ein schnurloses Telefon vom Typ CT1+ besitzt, kann dieses wie bisher weiter verwenden. Es besteht aber kein Schutz vor Störungen mehr. Sollte ein solches Telefon Störungen bei anderen Funksystemen verursachen, so darf der Besitzer dieses nicht mehr benutzen.

Die allerbeste Lösung bietet das altbewährte Kabeltelefon, das ohne Funk auskommt.

Vermeiden Sie zudem alle Funkquellen, auch kabellose Verbindungen zwischen Computern und peripheren Geräten inkl. Maus. Die Reichweite solcher Hochfrequenzsender kann  bis zu 100 m betragen.

(Quellen: www.ohne-elektrosmog-leben.de/html/telefon.php
www.toxcenter.de /aktuell /Hochfrequenz)

 

Informative Websites

www.baubiologie.net

-  www.gigaherz.ch

www.maes.de

www.umweltphysik.com


Literaturtipps

-  Gesundheitstipp-Ratgeber, 'Gesundheitsrisiko Elektrosmog', ISBN 3-907599-14-4

-  Wolfgang Maes, 'Stress durch Strom und Strahlung', ISBN 3-923531-25-7