Schädigende
Wirkungen von Mobilfunk sowie von
schnurlosen Haustelefonen – Eine Zusammenstellung von Fakten
Sog.
Mobilfunk-Basisstationen,
umgangsprachlich Natelantennen
genannt, sind Mobilfunksender.
Die Senderstandorte finden Sie unter www.bakom.ch/themen/frequenzen/00652/00699/index.html?lang=de
.
Wir sind einer permanenten Belastung gepulster Hochfrequenzstrahlung mit steigender Intensität – als Folge der Leistungserhöhung und des ständigen Ausbaus des Mobilfunknetzes – ausgesetzt. Der Weiterausbau dieses Netzes ist geplant. U. a. will das BAKOM den kabellosen Breitbandbereich verwirklichen. Dies wird eine zusätzliche Strahlenbelastung auslösen. Schon die heutige Belastung ist aus gesundheitlichen Gründen nicht tolerierbar!
Die
Langzeitstudie von Hausmannstätten und Vasoldsberg, verfasst von Herrn
Dr. med. Gerd Oberfeld, im Auftrag des Landes Steiermark (A), mit über 1000
Personen, zeigte sehr ernüchternde Resultate und bestätigte bereits
vorliegende wissenschaftliche Studien betreffend den signifikanten Zusammenhang
von Mobilfunk und Krebs:
Die
Lanzeitstudie von Naila, erhoben von fünf Medizinern unter der Leitung
von Dr. med. Eger, durchgeführt von 1994 bis 2004, zeigte auf, dass der
Anteil von neu aufgetretenen Krebsfällen bei den Patientinnen und Patienten,
die während der letzten zehn Jahre in einem Abstand bis zu 400 Meter um die
seit 1993 betriebene Mobilfunkbasisstation wohnten, gegenüber weiter entfernt
wohnhaften Patientinnen und Patienten signifikant dreimal höher war und die bis
400 Meter vom Sender entfernt wohnhaften Patientinnen und Patienten in
durchschnittlich acht Jahre jüngerem Alter erkrankten.
(siehe Video unter www.youtube.com/watch?v=IpNT_gSUfDM)
Die
Technik der gepulsten Hochfrequenz findet Verwendung bei Mobilfunk,
Radar, TETRA (Terrestrial
Enhanced Trunked Radio) für Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienste, Grenzschutz
usw., bei schnurlosen Haustelefonen der DECT-Technik (Digital
Enhanced Cordless Telecommunications), WLAN (Wireless
Local Area Network), WiMax (Worldwide
Interoperability for Microwave Access),
Terahertz u.a.m.
Dabei wird ständig aufgerüstet und mehr Elektrosmog erzeugt. Während
z. B. WLAN eine Reichweite bis 100
m hat, will man mit WiMax bis 50 km strahlen. Einzig technische Aspekte werden
verfolgt. Gesundheitliche Schäden werden nicht berücksichtigt.
Mit einer masslos übertriebenen durchschnittlichen Sendeleistung von 2000 Watt ERP kommt eine Mobilfunkantenne spielend auf Reichweiten von 30 bis 50 Kilometer. Die hohen Sendeleistungen werden lediglich dazu benötigt, um durch 7 Betondecken und 10 Backsteinwände hindurch bis ins 7. Untergeschoss eines Parkhauses durchzudringen.
Ein Handy funktioniert, gemäss schriftlicher Bestätigung von Orange, bis auf 0.00000387 V/m hinunter.
Die
Anzahl neuer Antennen hat mit der Verbindungsqualität wenig bis nichts zu tun,
sondern dient in 99 % aller Fälle einzig der Umsatzsteigerung der
Betreibergesellschaften.
(Quelle: www.gigaherz.ch/media/download/Brochure_72dpi.pdf)
Besonders in besiedelten Gebieten, mit vielen relativ nahe zueinander entfernten Antennen, kommt es zu Strahlenkumulationen.
Sog.
Mikroantennen
werden dort eingesetzt, wo die gängigen Mobilfunksender eine Gasse, einen Platz
oder das Innere eines Gebäudes schlecht ausleuchten.
Mikroantennen benötigen
keine Baubewilligung
und lassen sich vorzüglich verstecken, z. B. in Leuchtreklamen, Storenkästen,
Billettautomaten usw. Weil diese kleinen Antennen viel näher bei den Menschen
installiert sind, ist die Strahlenbelastung bei den direkt Betroffenen nicht
etwa schwächer als diejenige von den grossen Natelantennen. Mikroantennen
sollten in der Senderstandort-Karte des BAKOM ersichtlich sein.
(Quelle: www.gigaherz.ch/media/download/Brochure_72dpi.pdf)
Auch grosse Mobilfunk-Sendeantennen werden getarnt, z. B. mittels künstlichen Kaminen, hinter Fassaden, als Baumattrappe, in Kirchtürmen, als Klimaanlage verkleidet u.a.m.
Eine
Gesamtbelastung des Elektrosmogs wird nicht gemessen. Für die Schaffung
gemeinsamer Immissionsgrenzwerte für hoch- und niederfrequente Strahlung
bestehen offenbar zu viele Wissenslücken!
2. Die
geltenden Grenzwerte sind untauglich
Die geltenden Grenzwerte schützen nicht vor Gesundheitsrisiken. Die Schweiz orientiert sich an den sog. ICNIRP-Grenzwerten. Die ICNIRP ist ein privater Verein aus München, dem viele Industrie-Techniker angehören. Dies erklärt die einseitige Parteinahme für die Industrie. Die ICNIRP-Grenzwerte berücksichtigen nur die thermische Erwärmung. Alle biologischen Schädigungen, die Funkwellen erwiesenermassen verursachen, werden völlig ignoriert.
Das
Resümee von 16 Wissenschaftern aus 10 Ländern
während des Internationalen Elektrosmog-Symposiums an der Universität Wien im
Oktober 1998: "Biologische
Effekte durch elektromagnetische Felder im nichtthermischen Bereich gelten als
wissenschaftlich gesichert."
(Quelle:
Buch 'Stress durch Strom und Strahlung' von Wolfgang Maes)
Sogar
die WHO
machte im Oktober 1999 klar: "Keine
Normungsbehörde hat Grenzwerte mit dem Ziel erlassen, vor langfristigen
gesundheitlichen Auswirkungen, wie einem möglichen Krebsrisiko, zu schützen."
"Es
ist mehrfach bewiesen worden, dass die Herangehensweise der ICNIRP, die auf der
thermischen Sicht basiert, bezüglich wissenschaftlicher Nachweise und
Methodologie der Grenzwertsetzung zum Schutz der Gesundheit der Allgemeinbevölkerung
falsch ist. Es gibt genügend epidemiologische Nachweise, um eine
Ursache-Wirkungs-Beziehung zwischen chronischer Exposition gegenüber
elektromagnetischer Strahlung geringen Niveaus und vielen schädigenden
Auswirkungen auf die Gesundheit festzustellen. Die Dosis-Wirkungs-Beziehungen
deuten auf eine Schwelle für Krebs und Probleme bezüglich der Reproduktion
(Fortpflanzung) nahe 20 nW/cm2
(0.274
V/m) hin."
Vor
dem Europäischen Parlament betonte Dr. Cherry im Juni 2000: "Es
ist wissenschaftlich unhaltbar, dass es keine nichtthermischen Wirkungen geben
soll, und dass die geltenden Grenzwerte für die Öffentlichkeit angemessen wären."
Prof.
Dr. S. Knasmüller,
Krebsforscher und Tumorbiologe der Universität Wien: "Die
aktuellen Grenzwerte sind liederlich und fahrlässig."
Prof.
Dr.-Ing. Alexander H. Volger,
Honorarprofessor der technischen Hochschule Aachen im April 2002: "Die
Behauptungen einer Schutzwirkung durch die Behörden sind als wissenschaftliche
Falschinformationen anzusehen. Dies entspricht allen Merkmalen des Betrugs und
schliesst grob fahrlässige bis absichtliche Gefährdung und Körperverletzung
ein."
Prof.
Dr. Peter Semm,
wissenschaftlicher Mitarbeiter der Universität Frankfurt und Forscher für
die Telekom: "Ich würde mein Kind nicht in einen Kindergarten schicken,
wenn im Umkreis von 250 Metern eine Mobilfunksendeanlage steht."
(Quelle:
Buch 'Stress durch Strom und Strahlung' von Wolfgang Maes)
Der
Münchner Arzt und Toxikologe Dr. Max Daunderer bringt es in seinem
wissenschaftlich-medizinischen 'Handbuch der Umweltgifte' zum Thema
Mobilfunk und DECT-Schnurlostelefone auf den Punkt: "Die Verantwortlichkeit
wird aus reiner Profitgier ignoriert. Die Schutzbehauptung, eine Schädlichkeit
sei nicht erwiesen, ist schlichtweg falsch und sogar absurd. Die
Einzelwirkungen sind von renommierten Wissenschaftern erforscht, und sie sind
reproduzierbar. Epidemiologische Studien sind ausreichend statistisch
abgesichert. Die berichteten Schadenfälle sind absolut zahlreich. Die
Aussagekraft der Dokumente ist erdrückend. Erstaunlich ist, dass die Befürworter
der Mobilfunktechnik nur eine gleich lautende, wenig aussagefähige
Standardargumentation vorzuweisen haben. Die Argumentation der Kritiker hingegen
ist sachlich und fachlich versiert und schliesst eine Vielzahl von Begründungen
und Beweisführungen ein. Diese führen im Gesamtbild zu einer glaubwürdigen
Darstellung."
Professor Franz
Adlkofer zeigte, dass der gelungene Nachweis von DNA-Strangbrüchen
zusammen mit Mikrokernen an der gentoxischen Wirkung von UMTS-Signalen keinen
Zweifel mehr zulässt:
"DNA-Strangbrüche treten bereits bei 1/40 des Grenzwertes auf. UMTS-Signale
sind damit fast zehnmal wirksamer als GSM-Signale!“
Damit konnte Professor Adlkofer auch für UMTS erneut das nachweisen, was die
REFLEX-Studie, deren Projektleiter er ist, bereits für GSM bestätigte: die
Mobilfunkstrahlung schädigt das genetische Material und erhöht damit das
Krebsrisiko.
(Quelle: www.gigaherz.ch)
In
der Schweiz geltende gesetzliche Mobilfunk-Grenzwerte: Der Anlagegrenzwert
einer einzelnen Mobilfunk-Basisstation ist für das 900 MHz-Band auf 4 V/m,
für das 1800 MHz-Band auf 6 V/m festgelegt. Der Anlagegrenzwert
muss nur an Orten mit empfindlicher Nutzung eingehalten werden, worunter u. a.
der Wohnbereich fällt. Der Immissionsgrenzwert, der überall eingehalten werden muss, wo sich
Personen – auch nur kurzfristig – aufhalten können, liegt für GSM 900 bei 42 V/m,
für GSM 1800 bei 58 V/m für UMTS bei 61 V/m, für WLL bei 61
V/m und für TETRA bei 28 V/m!
Das
Handy am Ohr verursacht noch mehr Strahlenbelastung, wobei nicht nur der
Handybenutzter, sondern auch seine Mitmenschen bis in 10 m Entfernung, bei
einigen Geräten sogar bis in 30 m mitgeschädigt werden (u. a. Veränderung der
Hirnströme): Getestete Handys erreichten in 30 cm Entfernung Werte von
16'930'000 bis 3'450'000 μW/m2 (79.89 bis 36.06 V/m)! Direkt am Ohr entstehen
noch viel höhere Intensitäten.
(Quelle:
Buch 'Stress durch Strom und Strahlung' von Wolfgang Maes)
Deshalb
das Handy nur, wenn überhaupt, für Notfälle benutzen. Zudem nicht in geschlossenen Räumen (Gebäude,
Auto, Zug) telefonieren, da dort die Sendeleistung hochgefahren wird. Handy bei
Nichtgebrauch ausschalten und nicht im Standby-Modus belassen: Ein Handy im
Stand-by Betrieb antwortet alle paar Minuten dem Sender, dass es noch in seinem
Empfangsbereich liegt. Dies findet allerdings viel öfters in fahrenden Autos,
Bussen, Eisenbahnen statt, weil der Sender (Mobilfunk-Basistation) während der Fahrt häufig gewechselt wird.
Zudem erzeugt ein Handy im Stand-by Betrieb laufend periodisch gepulste
niederfrequente Magnetfelder oberhalb einer Frequenz von 2 kHz, deren
kurzzeitige Spitzenflussdichte biologisch relevante Werte annehmen können. Die
Pulsfrequenz dieser Magnetfelder liegt, je nach Modell, in der Regel im Bereich
von 0.5 bis 2 Hz. Warum? Damit die Akkus möglichst lange halten, wird der
Mikroprozessor, je nach Hersteller, mehrmals pro Sekunde ein- und wieder
ausgeschaltet. Es fliesst kurzzeitig relativ starker Strom, der entsprechende Magnetfelder erzeugt. Weil
die Handys nah am Körper getragen werden, gibt es eine biologische sehr hohe
Dauerbelastung. Dr. Roger Coghill (Wales) stellte 1998 fest, dass sich die
Lymphozytenaktivität nach 3 Stunden um 32 %, nach 27 Stunden um 52 % in der
Nähe von GSM-Handys im Stand-by Betrieb reduziert. Schon im Stand-by
Betrieb hat ein Handy nicht nur Auswirkungen auf diejenige Person, die es
trägt, sondern auch auf ihr Umfeld.
Es gilt zu beachten, dass im Gegensatz zu einem Handy, dass nur bei Gebrauch dauernd strahlt, eine Mobilfunk-Basisstation permanent sendet, auch dann, wenn keine Telefonate übertragen werden.
Schädigende
Wirkungen
von Mobilfunk
wurden bereits
bei 0.2 V/m
nachgewiesen. Vorsorgewerte
dürfen nicht bei so hohen Werten festgelegt werden, wo die ersten Schäden
auftreten, sondern mindestens auf einem 10-mal tiefer liegenden Level. Herr Dr.
med. Oberfeld von der Landessanitätsdirektion Salzburg sprach sich daher für
Vorsorgewerte von 0.02 V/m für Innenräume und 0.06 V/m für Aussenräume
aus.
Fazit:
Bereits der Anlagegrenzwert einer einzigen Mobilfunk-Basisstation (Natelantenne) liegt in der Schweiz mit 6 V/m 30fach über dem Wert von 0.2 V/m, bei dem schädigende Wirkungen nachgewiesen werden konnten. Die Immissionsgrenzwerte des Mobilfunks überschreiten den nachweislich gesundheitlich schädigenden Wert von 0.2 V/m sogar 210 bis 305fach. Nimmt man den Vorsorge-Referenzwert von 0.02 V/m, sind die schweizerischen Immissionsgrenzwerte für Mobilfunk 2100 bis 3050fach zu hoch.
Dr.-Ing.
Georg Bahnmeier
von der Bundeswehruniversität Neubiberg: "Der Mensch
reagiert
auf kleinste Hochfrequenzreize ab
einer Leistung von 0.1 μW/m2
(0.01 V/m).
Hier ist schon die veränderte
Kalziumabgabe
menschlicher Hirnzellen
feststellbar." "In der Gentechnik werden Mikrowellen sehr geringer
Intensität eingesetzt, um Zellen zu verändern."
Dr.
Lebrecht von Klitzing,
Medizinische Universität Lübeck, Prof. Dr. Günter Käs,
Bundeswehruniversität Neubiberg und Baubiologe Wolfgang Maes, Nuess,
empfehlen einen realistischen Vorsorgewert von 10 μW/m2
(entspricht 0.06 V/m). Für Sensible, Kinder und Kranke sowie für
Schlaf- und Regenerationsbereich sollten noch niedrigere Werte angestrebt
werden. Im Schlafbereich sollten gemäss Baubiologe Maes 1 μW/m2
(entspricht 0.02 V/m) nicht überschritten werden. Die Baubiologischen
Richtwerte sind Vorsorgewerte. Sie beziehen sich auf Schlafbereiche, das damit
verbundene Langzeitrisiko und die empfindliche Regenerationszeit des Menschen.
Sie sind die Folge tausendfacher, jahrelanger Erfahrung und orientieren sich am
Erreichbaren.
(Quelle:
Buch 'Stress durch Strom und Strahlung' von Wolfgang Maes)
3. Mobilfunk
schadet vielfältig
Zahlreiche
wissenschaftliche Studien weltweit sowie Erfahrungen belegen, dass gepulste
Hochfrequenzstrahlung, wie sie der Mobilfunk verwendet, gesundheitlich schädlich
ist. Die Beweislage ist erdrückend: Mobilfunk stört die Zellkommunikation, die
Hormonabläufe, die Hirnströme, den Stoffwechsel, das Immun- und Nervensystem,
bewirkt Zelltod, gentoxische Effekte, Chromosomen- und DNA-Brüche,
Unfruchtbarkeit, Beschleunigung des Zell- und Tumorwachstums, Leukämie,
Hirntumore und andere Krebsarten, Öffnung der Blut-Hirn-Schranke, Herz- und
Kreislaufbeschwerden, Migräne und andere Schmerzen, Suizidtendenz, Depressivität,
Agressivität, Nervosität, Hyperaktivität, chronische Müdigkeit, Allergien,
Schlafstörungen, Tinitus, Demenz, Alzheimer, Autismus u.a.m.
(Quelle:
Buch 'Stress durch Strom und Strahlung' von Wolfgang Maes)
Gegen
die vorhandene Fülle von Beweisen, Fakten und Erfahrungen haben Netzbetreiber
ebenso wie Hersteller von Mobilfunkgeräten ausser pauschalen, unfundierten und
erwiesenermassen falschen Unbedenklichkeitserklärungen, ohne jegliche
wissenschaftliche Grundlage, nichts vorzuweisen.
Bei
0.04 V/m treten Schlafstörungen auf (Dr. Neil Cherry,
Neuseeland); bei 0.2 V/m wird die Reaktionsfähigkeit reduziert.
Zudem gibt es Hormonstörungen, DNA-Brüche, d. h. höhere Raten
an Miss- und Fehlgeburten (Dr. Neil Cherry); bei 0.48 V/m nimmt die Krebshäufigkeit
zu (Dr. Neil Cherry); bei 0.61 V/m wird die Blut-Hirn-Schranke durchlässig
für das Eindringen von Giften und Eiweissverbindungen (Prof. Leif Salford, Lund
Universität, Schweden); bei 0.87 V/m geben die Nervenzellen falsche
Signale ab (Prof. Peter Semm, Deutschland); bei einer Entfernung bis zu
800 m zum nächsten Mobilfunksender treten irritierende Ohrgeräusche,
verbunden mit Kopfdruck und Kopfschmerzen auf (Prof. Dr. Mosgöller, Österreich).
(Quelle: www.gigaherz.ch/media/download/Flugblatt_Mobilfunk_und_DECT_Telefone.pdf
)
Besonders
störend ist u. a., dass bereits kleine Dosen der gepulsten Hochfrequenz die
Blut-Hirnschranke öffnen und somit Giften und körperfremden Stoffen ermöglichen,
ins Gehirn einzudringen und es zu schädigen.
Da
es sich beim Mobilfunk um eine permanente Belastung handelt, kann sich
der Körper nicht erholen. Chronische Krankheiten sind vorprogrammiert.
(Quelle: www.e-smog.ch/beitraegedritter/diverses/2002/mai/standortbestimmung.pdf)
Dr.
Neil Cherry,
Lincoln Universität Neuseeland, wies in den Jahren 1998 bis 2001 in zahlreichen
Stellungnahmen, teilweise im Auftrag der Regierung, teilweise vor dem
Europa-Parlament, immer wieder darauf hin: "Es gibt eine Fülle von
Laborbelegen auf Zellebene und an Tieren zu Wirkungen bei niedrigen
Expositionsniveaus. Ergänzt werden sie durch eine Menge epidemiologischer
Forschung am Menschen, die Gesundheitsschäden zeigen. Dutzende von Arbeiten erhärten
und bestätigen die Beziehung zwischen Mikrowellen und einer Palette
verschiedener Krebstypen ... Die
Beweislage ist überwältigend, dass elektromagnetische Strahlen gentoxisch
sind, dass sie zelluläre Ionen, Neurotransmitter und Neurohormone verändern,
mit den Hirn- und Herzsignalen interferieren und Krebs erzeugen.
Da Hirn und Zellen interne elektromagnetische Signale für ihre eigene
Regulation und Steuerung nutzen, einschliesslich derer, die im EEG und EKG
dargestellt werden, sind sie gerade für technische Signale von aussen sehr
sensibel, die als Störsignale wirken."
Dr.
George Carlo,
Medizin-Physiker,
Umweltmediziner und Epidemiologe: "Bei unseren Forschungen haben wir
menschliches Blut in Reagenzgläsern mit Mikrowellen bestrahlt, die ähnlich der
Handystrahlung sind. Es zeigte sich, dass sich unter dem Strahlungseinfluss die Zellkerne
spalten. Es gibt handfeste Beweise für Schäden durch Mobilfunk.
Über 60 % der von Handys abgegebenen Mikrowellenstrahlung werden vom Kopf
absorbiert, sprich aufgenommen. Es
geht nicht nur um Krebs, Hirntumore und Blutveränderungen, sondern auch um
genetische Störungen und andere Probleme."
Der Auftraggeber der Studie war die amerikanische Mobilfunkindustrie, ein 27-Millionen-Dollar-Forschungsprojekt (1993). Die US-Industrie beschwichtigte
entgegen den wissenschaftlichen Resultaten mit der Aussage "Es gibt keinen
Beweis". Dr. Carlo:
"Das ist gelogen."
"Es
gibt ein definitives Risiko, dass die Strahlung, die von einer Handyantenne
ausgeht, Krebs und eine ganze Palette anderer Gesundheitsprobleme verursachen
kann. Das ist ein Risiko, das Hunderte von Millionen Menschen auf der ganzen
Welt angeht."
Der
schwedische Mediziner Dr. Lennart Hardell untersuchte 233
handytelefonierende Hirntumorpatienten
aus der Region Stockholm und Uppsala und veröffentlichte 1999: "Menschen,
die ihre Handys an der linken Kopfseite benutzten, zeigten vorwiegend Tumore in
der linken Kopfhälfte, und bei Menschen, die rechts telefonierten, waren die
Tumore überwiegend in der rechten Kopfhälfte."
Erneut
führte Dr.
Lennard Hardell,
diesmal zusammen mit
Dr. Kjell Hansson
eine Studie durch: "Das Risiko
für einen Hirntumor als Folge häufiger Handygespräche ist statistisch
signifikant erhöht, es nimmt mit der Nutzungsdauer zu. Das Risiko wurde
vor allem für Tumore im Schläfenbereich jener Kopfseite festgestellt, an der
die Handys vorwiegend eingesetzt werden." Die Studie, welche die
vorangehende bestätigte, wurde mit 1617 Hirntumorpatienten im Alter von 20 bis
80 Jahren im Zeitraum von 1997 bis 2000 durchgeführt. Wer mehr als fünf Jahre
regelmässig mobil telefonierte, hatte ein um 26 % gesteigertes Risiko für
Hirntumore, und wer über zehn Jahre sein Mobiles häufiger nutzte sogar ein um
77 % höheres.
Prof.
Dr. W. Ross Adey:
"Es gibt ernst zu nehmende Konsequenzen durch zu ausgedehntes
Mobilfunktelefonieren. Im Laufe der Jahre können biologische Reaktionen und
gesundheitliche Probleme entstehen, einschliesslich Hirntumore
und Leukämie.
Ich kann keine Entwarnung geben, nein wirklich nicht."
Dr.
H. P. Neitzke, Ecolog-Institut
Hannover: "Es gibt eine Reihe sehr ernst zu nehmender Befunde, dass Mobilfunkfelder
krebsfördernde Wirkung haben,
dass sich Krebs
im Einfluss der Felder schneller entwickelt
und fataler verläuft. Hinzu kommen Hinweise auf eine genotoxische
Wirkung
wie DNS-Brüche
und Chromosomenschäden,
so dass auch die
direkt krebsauslösende Wirkung nicht
mehr ausgeschlossen werden kann. Auf ein
kanzerogenes Potenzial
weisen auch die Störungen
vieler Zellfunktionen
hin, was besonders bedenklich stimmt. Beeinträchtigungen
des Immunsystems
sind vielfach nachgewiesen. Es wurde festgestellt, dass vermehrt
Stresshormone
ausgeschüttet werden mit allen Konsequenzen, die das haben kann. Die
Auswirkungen, die das alles auf den Organismus hat, können wir noch gar nicht
abschätzen."
Prof.
Dr. Hans-Albert Kolb,
Leiter des Instituts für Biophysik der Universität Hannover und eines aus 14
Arbeitsgruppen aus sechs Ländern zusammengesetzten EU-Projektes: "Wir
wissen sehr sicher, dass es zu Schäden an der DNA kommt und Stressproteine
produziert werden."
Sind Zellen bereits geschädigt, dann werden diese Schäden durch den Einfluss
der Strahlung nicht linear erhöht, sondern steigen um ein Vielfaches.
Prof.
J.B. Burch
von der State University in Fort Collins, Colorado, im November 2002: "Längerer
Gebrauch von Mobiltelefonen kann zu einer Verringerung
der Produktion von Melatonin
führen. Eine erhöhte Belastung durch elektrische Felder des Stroms kann diesen
Effekt noch verstärken." Das Hormon Melatonin schützt vor Krebs und
regelt den Wach-Schlaf-Rhythmus.
Prof.
I. Belyaev und eine
Forschergruppe des Instituts für genetische und zelluläre Toxikologie der
Universität Stockholm beobachteten eine Zerstörung der DNA wie nach einer
Exposition mit radioaktiver Gammastrahlung. Zudem, so der Bericht vom Juni
2002, führten die Mobilfunkwellen zur Verklumpung und Zerstörung des
Erbmaterials in den weissen Blutkörperchen und zum vorzeitigen Zelltod.
Erst Stunden nach Abschalten der Feldquelle verschwanden die Phänomene wieder.
Es wurden niedrigste Frequenzen eingesetzt, wie sie beim Handy z. B. in der
Stromsparfunktion auftreten.
Prof.
Lennart Hardell,
Onkologiechef des Universitätshospitals von Orebro, Schweden: "Mobilfunkstrahlen
von Handys haben einen tumorfördernden Effekt."
Dr.
Lebrecht von Klitzing,
Medizinphysiker der Medizinischen Universität zu Lübeck hat herausgefunden,
das gepulste Mikrowellen, wie sie der Mobilfunk verwendet, Veränderungen der
Hirnströme verursachen. Hirnstrommessungen zeigten im Einfluss der
Funksignale ungewöhnliche Spitzen, die es in dieser Form bisher nicht gab. "Gepulste
Hochfrequenzfelder mit geringen Leistungen wirken auf das menschliche EEG."
Die EEG-Effekte wurden im Labor mit einer Strahlungsstärke von 1000 μW/m2
(0.61 V/m) ausgelöst. Diese Grössenordnung ist in einer Entfernung von 50 bis
200 Meter zu Mobilfunk-Basisstationen zu erwarten. Die Werte an der Antenne
eines Handys, in direkter Kopfnähe gemessen, sind noch erheblich höher. Das
Gehirn reagiert auf den Reiz bereits nach einigen Minuten. "Die Peaks im
EEG bleiben viele Stunden bis einige Tage bis zu einer Woche lang nachweisbar,
auch wenn der elektromagnetische Reiz nicht mehr vorhanden ist."
Prof.
Arne Brun, Dr. Bertil Perssion und Prof. Leif Salford
bestätigen Studien aus Schweden und den USA, dass Mikrowellen Gehirne
schädigen,
die Blut-Hirn-Schranke
öffnen und sie aufnahmefähig für Gifte machen.
Rattenhirne waren nach der Bestrahlung mit Handywellen übersät mit dunklen
Flecken und deutlich geschädigt. "Es tritt Flüssigkeit aus den Blutgefässen
aus, verursacht durch die Felder. Proteine durchdringen die Blut-Hirn-Schranke,
nachdem sie von der Strahlung geöffnet wurde. Proteine gehören aber ins Blut,
niemals ins Gehirn." "Proteine, die über das Blut ins Hirn gelangen,
können Immundefekte
wie multiple
Sklerose
verursachen. Zerstörte Nervenzellen können zu Schwachsinn,
vorzeitigem
Altern
und zur Parkinson-Krankheit
führen." Man sieht den Zusammenhang mit der Alzheimer-Krankheit.
Die Forscher erwarten, dass auch Medikamente und Gifte nach Öffnung der
Blut-Hirnschranke in das Gehirn eindringen, mit uneinschätzbaren Folgen. Die
Schwedischen Forscher fanden die oben beschriebenen Hirneffekte bereits bei äusserst
niedrigen Mikrowellenintensitäten von 0.0001 bis 0.001 Watt! Der Grenzwert der
WHO liegt bei 2 Watt pro kg Körpermasse und bezieht sich lediglich auf die
Gefahr einer Erwärmung. Es ist nach Aussage der Wissenschafter nicht
entscheidend, wie lange man mit einem Handy telefoniert, weil die Blut-Hirn-Schranke
durch die Mikrowellen sofort durchlässiger
wird." "Die Proteine verbleiben in den Hirnen mehrere Tage, also lange
über die Expositionszeit hinaus."
Hans-U.
Jakob,
Elektrosmogexperte und Kopf der Schweizer Bürgerinitiative 'Gigaherz': "Da
Mobilfunker die gleichen Träger- und Pulsfrequenzen benutzen wie die
Gentechniker zum Öffnen und Manipulieren pflanzlicher, tierischer und
menschlicher Zellen, ist zu befürchten, dass durch den Mobilfunk eine flächendeckende
Erbgutveränderung
stattfinden wird."
Dr.
Andras Varga,
Leiter des Hygiene-Institutes der Universität Heidelberg hat Hühnereier während
ihrer Entwicklung mit Hochfrequenz bestrahlt. Ausnahmslos
jeder Embryo war getötet worden oder war verkrüppelt.
Kein einziger ist lebendig oder gesund geschlüpft. Und das bei einer
Strahlungsintensität, die 40 % unter den deutschen Grenzwerten liegt. Die
unbestrahlte Kontrollgruppe schlüpfte ausnahmslos und war gesund. Varga mahnt: "Die
Grenzwerte sind viel zu hoch. Meine Forschungen deuten darauf hin, dass auch
menschliche Embryos gefährdet sind."
Wir müssen an schwangere Frauen denken, die acht Stunden an strahlenden Geräten
sitzen, wie Radaranlagen, Bildschirmen oder Funktelefonen."
2003
präsentierte das internationale EU-Forschungsprojekt namens 'Reflex' unter
Prof. Dr. Franz Adlkofer die Ergebnisse der dreijährigen
Grundlagenforschung: Auch
UMTS verursacht Zellschäden, Chromosomenbrüche, Schäden am menschlichen
Erbgut, DNA-Doppelstrangbrüche. Dies bei Funkintensitäten unterhalb der
Grenzwerte. Veränderungen am Erbgut führen in der Regel zu Krebs. Zudem wurde
nachgewiesen, dass Zellen, die bereits vorgeschädigt sind, durch den Mobilfunk
um ein Vielfaches verstärkt weiter geschädigt werden.
(Quelle:
Buch 'Stress durch Strom und Strahlung' von Wolfgang Maes)
Liegenschaften
in der Umgebung eines Mobilfunksenders erfahren bedeutende
Wertminderungen.
Man versetze sich in die Rolle eines sensibilisierten Kaufinteressenten einer
solchen Liegenschaft: Der potentielle Käufer zeigt entweder kein Interesse oder
ist nur bereit, den Kaufpreis abzüglich die Sanierungskosten für eine vollständige
Gebäudeabschirmung gegen Mobilfunk zu zahlen. Da eine effektive Abschirmung
die ganze Gebäudehülle inkl. Fenster, Türen und eintretende Leitungen umfasst
und nicht unproblematisch ist, sind
die Abschirmungskosten und damit die Reduktion des Liegenschafts-Marktwertes hoch.
Gemäss der TV-Sendung Kassensturz vom 20.05.2003 gaben Liegenschaftsschätzer von Banken und Versicherungen Liegenschafts-Wertminderungen von 10 bis 40 % und in Einzelfällen sogar die Unverkäuflichkeit der Liegenschaft bekannt, falls in der Nachbarschaft Mobilfunkantennen stehen. Diese Wertminderungen diktiert der Liegenschaftsmarkt. Sie richten sich nicht danach, ob Anlage- oder Immissionsgrenzwerte eingehalten werden.
Nichtionisierende
Strahlung wird gemäss USG dem Rauch, Lärm oder lästigen Dünsten
gleichgesetzt. Nach Art. 684 und 679 ZGB ist der Grundeigentümer dafür
verantwortlich. Demzufolge dürften neben den Betreibern auch die Grundeigentümer
haften.
(Quelle: www.gigaherz.ch)
Auch schnurlose Haustelefone schaden der Gesundheit. Der am weitesten verbreitete DECT-Standard strahlt permanent gepulste Hochfrequenz mit 100 Energieblitzen in der Sekunde, auch wenn nicht telefoniert wird! Diese Strahlung durchdringt mehrere Wände mit einer Reichweite in Gebäuden bis 50 m, im Freien bis 300 m und belastet damit auch die Nachbarn. Solche schnurlosen Haustelefone haben die gleich schädigenden Wirkungen, wie wenn ein Mobilfunksender in einer Entfernung von ca. 100 m stehen würde.
(Quellen:
www.buergerwelle.de/d/doc/dect/dect-daunderer.htm
www.bfs.de/bfs/druck/infoblatt/Schnurlos_DECT.html
)
Die drei Standards
von schnurlosen Haustelefonen:
-
Der DECT-Standard
ist am weitesten verbreitet und absolut
nicht zu empfehlen.
Die Basisstation sendet ständig,
auch wenn nicht telefoniert wird!
Gesendet werden digitale und periodisch gepulste Informationen (100 Hz) mit
einer Sendeleistung von 250 mW und einer Frequenz von 1880 bis 1900 MHz. Der
Betrieb von bis zu 8 Handteilen an einer Basisstation wird mit dieser Technik möglich.
In den meisten Fällen ist aber lediglich ein Handteil angeschlossen, so dass
keine gepulste Strahlung nötig wäre. Die
Strahlung durchdringt mehrer Wände. DECT-Telefone
haben eine Reichweite bis 50 m in Gebäuden und bis 300 m im Freien.
DECT-Telefone sollen unbedingt
entsorgt werden, damit Sie und Ihre Nachbarn von der ausgehenden permanenten schädlichen
gepulsten Hochfrequenz verschont bleiben.
Es gibt seit einiger Zeit DECT-Modelle, deren Basisstationen die Sendeleistung sehr stark reduzieren, falls das Mobilteil in der Basisstation liegt. Voraussetzung ist allerdings, dass nur ein einziges Mobilteil von der Basisstation betrieben wird. Andernfalls funktioniert diese Sendeleistungs-Reduktion nicht.
Nun gibt es das weltweit erste erweiterbare DECT-Telefon, das einzig beim Telefonieren strahlt:
Orchid LR
4610 Eco Low Radiation (ohne Telefonbeantworter)
Orchid LR 4620T Eco Low Radiation (mit Telefonbeantworter)
automatische Abschaltung der Funkstrahlung des Systems, wenn nicht telefoniert wird, auch wenn sich das (die) Mobilteil(e) ausserhalb der Ladeschale befindet (befinden)
System ist erweiterbar mit bis zu 7 Mobilteilen mit Beibehaltung der Strahlenabschaltung im Ruhezustand
aktive Leistungssteuerung reduziert beim Telefonieren die Strahlung am Mobilteil und an der Basisstation bis zu einer Entfernung von ca. 25 m zur Basisstation
einschaltbare Reichweitenbegrenzung (dauernde Leistungssenkung um 75 %)
weitere Informationen siehe unter www.sanatronic.ch .
Weil während des Telefonierens die DECT-Technik mit gepulster Hochfrequenz (100 Hz) arbeitet, ist aber grundsätzlich von schnurlosen DECT-Telefonen abzuraten.
Auch hinter folgenden Abkürzungen können sich DECT-Systeme verbergen:
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GAP:
Bedeutet,
dass DECT-Systemkomponenten – also Mobilteile und Basisstationen
unterschiedlicher Hersteller miteinander kombiniert werden können.
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DMAP:
Ist ein europäischer Standard für DECT-Systeme, damit diese zusätzlich zur
Sprachübertragung auch für Datenkommunikation und Multimediadienste (Musik,
Video) geeignet sind.
Es gibt auch schnurgebundene Telefone, bei denen der Hörer mit einem Kabel an das Gerät angeschlossen ist sowieTelefon- / Faxkombinationen und ISDN-Telekommunikations-Anlagen mit eingebauter DECT-Basisstation! Sobald ein solches Gerät in Betrieb ist, beginnt die eingebaute Basisstation zu senden, auch wenn sie über keinen Mobilteil verfügen. Selbst die Abmeldung des Mobilteils an der Basisstation führt nicht zur Abschaltung der gepulsten Dauerstrahlung.
Manche Anbieter von Schnurlostelefonen beziehen die Bezeichnung 'analog' nicht
auf die Funkübertragung, sondern auf den Anschluss der Basisstation an das
Telefonnetz. Verlangen Sie also allfällig sicherheitshalber ausdrücklich ein Telefon nach
dem Standard CT1+ (siehe unten) und kein DECT-Gerät!
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Beim CT2 -
Standard
werden Informationen periodisch gepulst (500Hz) und mit einer Sendeleistung von
10 mW übertragen. Frequenz: 864 bis 868 MHz. Mindestens sendet dieser
Standard nur während Telefonaten. Diese Apparate werden heute nicht mehr
angeboten.
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Der Standard CT1+
sendet einzig während den
Telefonaten und dies analog, nicht gepulst.
Sendeleistung: 10 mW. Frequenz: Unterband bzw. uplink – vom Handteil zur
Feststation – 885 bis 887 MHz, Oberhand bzw. downlink – von der Feststation
zum Handteil – 930 bis 932 MHz. Dieser
Standard ist tolerierbar, sofern nur kurz telefoniert wird.
Schurlose CT1+ -Telefone können weiterhin auf dem Markt gebracht und benutzt werden, obwohl die benutzten Frequenzbänder für die Mobiltelefonie bestimmt sind. Seit dem 1. Januar 2006 haben Benutzer von CT1+ -Telefonen kein Anrecht auf Störfreiheit mehr. Konkret bedeutet dies: Wer ein schnurloses Telefon vom Typ CT1+ besitzt, kann dieses wie bisher weiter verwenden. Es besteht aber kein Schutz vor Störungen mehr. Sollte ein solches Telefon Störungen bei anderen Funksystemen verursachen, so darf der Besitzer dieses nicht mehr benutzen.
Die
allerbeste Lösung
bietet das altbewährte
Kabeltelefon, das ohne Funk auskommt.
Vermeiden Sie zudem alle Funkquellen, auch kabellose Verbindungen zwischen Computern und peripheren Geräten inkl. Maus. Die Reichweite solcher Hochfrequenzsender kann bis zu 100 m betragen.
(Quellen: www.ohne-elektrosmog-leben.de/html/telefon.php
www.toxcenter.de
/aktuell /Hochfrequenz)
Informative
Websites
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Gesundheitstipp-Ratgeber,
'Gesundheitsrisiko Elektrosmog', ISBN 3-907599-14-4
- Wolfgang Maes, 'Stress durch Strom und Strahlung', ISBN 3-923531-25-7